Direkte Bewerbung an der ausgewählten Hochschule
Bewerberinnen, die sich an einer Universität oder Hochschule melden, müssen die Allgemeine bzw. die Fachhochschulreife erworben haben. Der erfolgreiche Schulabschluss berechtigt jedoch nicht immer automatisch zum Studium an einer Hochschule. Es ermöglicht lediglich die Teilnahme an den oft durchgeführten, mündlich und schriftlich abgehaltenen Aufnahmeprüfungen.
Während des allgemeinen Zulassungsprozesses werden die Noten des Abschlusszeugnisses und die Ergebnisse einer mündlichen und schriftlichen Aufnahmeprüfung als Punkte addiert, was die Kriterien für eine Zulassung oder Zurückweisung bildet. Die Aufnahmeverfahren obliegen der Hochschule.
Der letzte Termin für die Zulassungsbewerbung ist in der Regel der 1. März.
Die genauen Bedingungen und Fristen für die Zulassung sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
War es bis Ende April eines Jahres nicht möglich alle geforderten Unterlagen zusammen zu bekommen, sollte man unbedingt das Gespräch mit einem Studienberater oder einer Studienberaterin der gewünschten Hochschule suchen. Eventuell können einige Dinge dann auch noch später geregelt werden.