Solange der einheitliche europäische Bildungsraum noch nicht verwirklicht ist, (vgl. Allgemeines), gilt in jedem Fall ein Abkommen zwischen Deutschland und Ungarn aus dem Jahre 1990. In diesem Abkommen ist die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich geregelt. Dieses Abkommen steht für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Seiten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens und für die Erleichterung der Fortführung des Studiums auf der jeweils anderen Seite.
Damit ist die Anerkennung der jeweiligen gleichwertigen Ausbildung gesichert.